Die private Altersversorgung

Wussten Sie schon, dass nur rund 40 % aller Männer in Deutschland eine Versichertenrente von mehr als 2.100 DM im Monat erhalten und dass diese Quote bei Frauen sogar nur 3 % beträgt?

Als ob diese Fakten nicht schon schlimm genug wären. Nach den vorausgegangenen  "Jahrhundertreformen" (Gesundheits- und Steuerreformen) führt die Regierung nun schon wieder die nächste Reform durch: Die Rentenreform ´99. Wurden die Versicherten von Seiten der um Akzeptanz bemühten Rentensanierer noch vor der 92er Reform beruhigt, dass die Lasten der Reform gleichmäßig auf alle Schultern verteilt würden und auch Vorteile eingebaut seien, kippen sie mit der aktuellen Rentenreform das Kind mit dem Bade aus.

Unser beitrags-  und lohnbezogenes Rentensystem, das sich am männlichen Vollzeit Erwerbstätigen mit lückenloser Erwerbsbiographie orientiert, sorgt auch jetzt schon für weitverbreitete Ungerechtigkeiten und sozialen Härten. Aus der Rechnung heraus fallen die zahllosen Menschen, die im Laufe ihres Arbeitslebens Veränderungen und Wechsel, sei es durch Erwerbslosigkeit, Kindererziehungszeiten oder Krankheiten erlebten. So haben vor allem Frauen lückenhafte Rentenbiographien und oft keinen eigenen Rentenanspruch. Frauenarmut im Alter ist daher kein seltenes Schicksal.

Durch das Rentenreformgesetz ´99 wurde nun bestimmt, dass die besonderen Altersrenten für Frauen und Arbeitslose ab 2012 völlig wegfallen. Die Renten für Berufs- und Erwerbsunfähige werden bereits ab dem 1.1.2000 umgestellt. Als Trostpflaster nimmt der Gesetzgeber zum 1.7.98 eine bessere Bewertung der Kindererziehung vor. 

Das im Jahr 1998 aktualisierte Gutachten der Prognos AG Basel bestätigt zwar die Auffassung der Rentenversicherungsträger, dass die auf die gesetzliche Rentenversicherung im nächsten Jahrhundert zukommenden demographischen Probleme lösbar seien. Somit wird der Beitragssatz voraussichtlich bis zum Jahr 2020 unter 21 % bleiben. Die Versicherten, also die künftigen Rentner, sollten aber erkennen, dass der geringe Beitragssatzanstieg voll zu ihren Lasten geht.

Was also tun? Den Sparstrumpf unter das Kopfkissen legen, da ohnehin nur andere am eigenen Geld verdienen wollen? Oder auf das Geld des Onkels aus Amerika warten und sich dann auf den Bahamas niederlassen?

Es hilft nicht, den Kopf in den Sand zu stecken und das Unvermeidliche auf sich zukommen zu lassen. Ihnen bleibt nichts anderes übrig, als sich mit Ihrer Altersversorgung zu beschäftigen. Nur welche Form der Altersversorgung sollten Sie wählen? Banksparen, Aktien oder andere spekulative Wertpapiere kaufen, eine Immobilie erwerben oder die Altersversorgung über eine Lebensversicherung absichern? Wir werden Ihnen nachfolgend, da wir in diesem Bereich die Spezialisten sind, das Thema ”Altersversorgung über Lebensversicherung” erläutern und können Ihnen schon vorab sagen, dass dieses Produkt nicht so schlecht ist wie sein Ruf - jedenfalls nicht dort, wo es richtig konzipiert wird.

Das Problem bei der Lebensversicherung

Lassen Sie uns gleich zu Beginn mit dem Hauptproblem beginnen: Mit dem Versicherungsvertreter. Vorwiegend Strukturvertriebe schicken - oft nur unzureichend geschult - Branchenfremde zu ihren Freunden und Nachbarn, um denen die für sie lukrativen Lebensversicherungsverträge zu verkaufen. Die Devise heißt: Kein Gespräch ohne Unterschrift und nach mir die Sintflut. 

Ein seriöser Vermittler berät Sie dagegen anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse und lässt Ihnen genügend Zeit, sich zu entscheiden. Bei uns müssen Sie nicht gleich einen Vertrag unterschreiben, nachdem wir Sie beraten haben. Sie können sich Ihren Entschluss ganz in Ruhe zu Hause überlegen. Kommen Sie wieder, wenn Sie ein gutes Gefühl haben und von Ihrem Entschluss überzeugt sind.

Die Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung (auch gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall genannt) bietet zweifache Leistung: zum einen zahlt der Versicherer im Todesfall die Versicherungssumme; wenn der Todesfall nicht eintritt, wird zum anderen bei Ablauf der Versicherung (z.B. im 60. Lebensjahr) die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschüsse ausgezahlt.

Und gerade an diesem Punkt reiben sich Verbraucherschützer und Versicherer. Die Versicherer sind  nach Ablauf des Vertrages nur verpflichtet, die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme auszuzahlen, die Höhe der zu zahlenden Überschüsse ist vom Geschick des Versicherers bei der Anlage der Kundengelder bestimmt.

Die Kalkulation der nach deutschem Recht arbeitenden Versicherer sieht eine garantierte Verzinsung von 4 Prozent des angesparten Kapitals vor. Auch wenn - wie die Stiftung Warentest feststellte - in der Vergangenheit Überschüsse in Höhe von 5 bis 7 Prozent erwirtschaftet wurden, kam es immer wieder zu Streitigkeiten, die soweit gingen, dass die Lebensversicherung als "legaler Betrug" bezeichnet werden durfte.

Wir betrachten die Lebensversicherung als eine Anlageform, die - zugegeben - die Versicherer reicher macht als die Kunden, aber immer noch zu den sichersten Anlageformen gehört. Zudem können sich 5 bis 7 Prozent Rendite, die im Regelfall  nicht zu versteuern sind, auf dem Kapitalmarkt sehen lassen, wenn man bedenkt, dass damit ein zusätzlicher Versicherungsschutz verbunden ist. Wegen der steuerlichen Begünstigung der Lebensversicherung müsste man bei anderen Kapitalanlagen bis zu 10 Prozent und mehr erwirtschaften, um auf den gleichen Ertrag wie eine Lebensversicherung zu kommen (unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Steuerfreibetrag für Zinserträge bereits ausgeschöpft haben).

Der "Betrug" liegt nicht im Produkt, sondern im Vertrieb bzw. bei der falschen Beratung. Diese erfolgt entweder aus Nichtwissen oder aber auch vorsätzlich, um den Provisionsbetrag zu maximieren. Unseriöse Vertreter können einen Vertrag so gestalten, dass eine optimale Provision für sie herauskommt. Dass es sich dann natürlich um eine Vertragsform handelt, bei der am Ende für den Versicherungsnehmer weniger herauskommt, muss sicherlich nicht näher erläutert werden. Seien Sie daher auch vorsichtig, wenn Ihnen der Vermittler - verbotenerweise - einen Teil seiner Provision anbietet. Sie können sicher sein: am Ende legen Sie drauf.

Wie setzt sich die Prämie Ihrer Kapitallebensversicherung zusammen?

Wie erwähnt wird die Kapitallebensversicherung auch als gemischte Versicherung bezeichnet, d.h., es gibt Geld im Erlebens- und im Todesfall. Die Prämie unterteilt sich somit in den Sparanteil, der Ihnen nach Ablauf der Versicherung samt Überschussbeteiligung zur Verfügung steht und den Risikoanteil, der für den Fall des vorzeitigen Todes kalkuliert ist, sowie die Verwaltungskosten, also die Kosten für Verwaltung, Provisionen, etc.

Gerade im letzten Punkt, den Kosten, unterscheiden sich die Versicherer. Der Sparanteil und der Risikoanteil sind feste Größen nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen, aber bei den Verwaltungskosten trennt sich die Spreu vom Weizen.

Wie ist nun der "richtige" Versicherer zu finden?

Ausgangspunkt ist das, was wir wissen. Wir können genau sagen, welchen Lebensversicherer z.B. ein Kunde vor 30 Jahren hätte wählen müssen, um heute eine Ablaufleistung von X zu erhalten. Wir wissen ferner, welcher Beitrag für eine Versicherungssumme von X aufzuwenden ist, was über die Ablaufleistung jedoch nicht das Geringste aussagt. Außerdem können wir ermitteln, welcher Lebensversicherer heute die höchste Kapitalanlageverzinsung erreicht und die niedrigsten Abschluss- und Verwaltungskosten hat.

Nun können diverse Methoden gefunden werden, die logisch und rechnerisch richtig sind, um eine "Rangfolge" zu erstellen. Erstaunlich ist nur, dass die Ergebnisse der jeweiligen Verfahren völlig unterschiedlich sind - einmal ganz abgesehen davon, dass die Rangfolge, selbst nach der gleichen Methode - im nächsten Jahr schon ganz anders aussieht. 

Aus den bekannten Daten kann man ableiten, dass ein Versicherer, der in der Vergangenheit gut mit dem Geld umgegangen ist, dieses auch in der Zukunft tun wird. Aber wer weiß schon, ob in beispielsweise 20 Jahren noch die gleichen Leute am Ruder dieses Versicherers sitzen werden?

Nicht umsonst verpflichtet das Bundesaufsichtsamt die Versicherer dazu, jedes Angebot mit dem Hinweis zu versehen, dass die Leistungen aus der Überschussbeteiligung auf den zur Zeit gültigen Gewinnanteilsätzen beruhen, welche nur als Beispiel anzusehen sind und für die Zukunft nicht garantiert werden können. Darüber hinaus dürfen keine Überschussangaben für Vertragslaufzeiten von mehr als dreißig Jahren gemacht werden. 

Worauf kommt es an?

Trotz der Fragwürdigkeit vieler Vergleiche ziehen auch wir regelmäßig Gegenüberstellungen zu Rate. Im Regelfall handelt es sich um solche, welche die Kostensätze der Versicherer zum Schwerpunkt machen. Ein Versicherer mit einem geringen Kostensatz wird in der Regel höhere Gewinne erwirtschaften. Unabhängig davon beobachten wir langfristig den Markt. Nur über Langzeitvergleiche ist es möglich festzustellen, welcher Versicherer sich beständig in der Spitzengruppe gehalten hat.

Der Versicherer, selbst wenn er noch so "günstig" erscheint, muss obendrein einen Tarif anbieten, der auf Ihre persönlichen Belange eingeht. Gerade unter diesem Aspekt können wir Ihnen mit der Vielzahl der uns zur Verfügung stehenden Versicherer Unterstützung anbieten und sinnvolle Angebot erstellen.

Prüfen Sie ferner, ob Sie tatsächlich eine Kapitallebensversicherung bzw. eine private Rentenversicherung benötigen oder ob nicht der Abschluss einer reinen Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall leistet, ausreicht. Oft raten Vertreter oder auch Bankangestellte aus Provisionsinteresse zu einer Kapitallebensversicherung, obwohl eine Risikolebensversicherung völlig genügen würde. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Risikolebensversicherung.

In Fällen, in denen kein Versorgungsbedarf für Hinterbliebene, wie z.B. für den Lebenspartner, Kinder oder Geschäftspartner besteht, wird der Abschluss einer privaten Rentenversicherung ausreichen, die nur eine geringe Todesfallabsicherung bietet. Die schlechteste Geldanlage ist die, wenn Geld für einen Bedarf ausgegeben wird, der überhaupt nicht vorhanden ist.

Der steuerliche Aspekt

Einer der wichtigsten Gründe des Erfolgs der Kapitallebensversicherung liegt in der steuerlichen Begünstigung dieser Anlagenart durch den Fiskus.

Das Beste zuvor: Die Auszahlung der Lebensversicherung ist steuerfrei, sofern die Beiträge zu der Versicherung Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind, die Versicherung nicht zur gewerblichen Finanzierung eingesetzt wird und der Vertrag  mindestens 12 Jahre läuft (wovon 5 Jahre mit Beiträgen belegt sein müssen). Aus diesem Grund ist die vorzeitige Auflösung der Versicherung - wenn überhaupt - erst nach einer Laufzeit von 12 Jahren sinnvoll, da vorher eine 25 %ige Kapitalertragssteuer (auf die Überschüsse) gezahlt werden muss. Das Steuerprivileg unterscheidet die Lebensversicherungen vom sonstigen Kapitalmarkt. Zinserträge aus anderen Anlageformen, wie Rentenpapiere etc. müssen dagegen versteuert werden, nachdem der Steuerfreibetrag ausgeschöpft ist.

Ferner können die Beiträge zur Lebensversicherung im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit diesem Vorteil wird häufig aggressiv geworben - oft ungerechtfertigt. Insbesondere bei Angestellten sind die Vorsorgeaufwendungen gewöhnlich durch die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und durch weitere private Versicherungen (z.B. Kfz-Haftpflicht) ausgeschöpft. Selbständige haben dagegen erfahrungsgemäß nicht alle Steuervorteile genutzt. Daher lohnt es sich häufig für diese aus steuerlichen Gesichtspunkten, einen Teil ihrer Altersversorgung im Rahmen einer Lebensversicherung zu gestalten.

Angestellte, und das gilt auch für Gesellschafter-Geschäftsführer, können ihre Lebensversicherung im Rahmen einer sogenannten Direktversicherung, die vom Staat gefördert wird, konzipieren. Hierdurch lassen sich Renditen zwischen 8 und 10 Prozent erwirtschaften. Entnehmen Sie näheres bitte unserem separatem Merkblatt zur Direktversicherung.

Der Versicherungsverlauf

Die geringen Auszahlungen im Fall des vorzeitigen Abbruchs der Versicherung sind nach wie vor äußerst unbefriedigend. Solange die Versicherer keine Lösung für bessere Auszahlungen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages gefunden haben, sollten Sie daher beim Abschluss der Versicherung einen Beitrag wählen, den Sie auch unter ungünstigen Umständen langfristig zahlen können. Das gilt insbesondere für Existenzgründer und Jüngere, die in der Regel nur schwer beurteilen können, wie sich ihre wirtschaftliche Situation langfristig entwickeln wird.

Falls Sie trotzdem einmal die Beiträge nicht mehr bezahlen können, wenden Sie sich bitte an uns. Wir können Ihnen einige Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die Koppelung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

In jedem Beratungsgespräch zur Altersversorgung sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung angesprochen werden. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sind ähnlich schlecht wie die der gesetzlichen Altersrente.

Besonders für Selbständige ist es unerlässlich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in die Überlegungen zur sozialen Absicherung mit einzubeziehen.                                                                                        Seitenanfang

Wir gehen auf dieses spezielle Thema in unserem Merkblatt ”Die Berufsunfähigkeitsversicherung” gesondert ein.

Rufen Sie uns einfach an.  Wir beraten Sie gerne.  Tel.: 089/20 23 96 14

Friedel Rohde, Berlin, und WRS-Verlag, München, September 1998.
Der vorliegende Text enthält Passagen aus dem Buch ”Meine Rente von A-Z” (Autoren Rohde, Leidigkeit, Ponzelet; WRS-Verlag, München, DM 19,80, Bestell-Nr. 46.09)
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