Einbruch und Vandalismus nehmen in erschreckendem Maße zu. Alle 3 Minuten wird in eine Wohnung eingebrochen - meistens am helllichten Tag und oft ohne Rücksicht auf Verluste. Die Folgen sind Ärger, Wut und finanzielle Verluste. Genauso ärgerlich ist es, wenn plötzlich ein Feuer ausbricht oder die auslaufende Waschmaschine den geerbten echten Teppich in eine breiige Masse verwandelt. Eine Hausratversicherung kann zwar nicht vor derartigen Schäden schützen, aber sie ersetzt zumindest die finanziellen Verluste.
Die Hausratversicherung ersetzt im wesentlichen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser. Daneben tritt sie bei Raub, räuberischer Erpressung, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm ab Windstärke 8 und bei Hagelschäden ein.
Schlicht und einfach alles, was sich in der Wohnung befindet, also z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Teppiche und Gardinen. Aber auch Bücher, CDs, Fernseher, Geschirr und Kleidungsstücke. Eingeschlossen sind ebenfalls Wertsachen, wobei die Entschädigung im Regelfall auf insgesamt 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme Ihres Hausrats begrenzt ist. Sprechen Sie uns daher bitte an, wenn Sie in größerem Maße Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Gold und Platin besitzen, denn die Entschädigungsgrenzen können gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden. Darüber hinaus werden Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Ölgemälde, Aquarelle, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Silber als Wertsachen angesehen. Das gilt auch für sonstige Sachen, die älter als 100 Jahre sind (Antiquitäten), wobei Möbelstücke von dieser Regelung ausgenommen sind. Zusätzlich ist Bargeld unverschlossen mit 2.000 DM versichert. Für Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Höchstgrenze mit 5.000 DM festgelegt (Tipp: Sichern Sie Ihr Sparbuch durch ein Codewort).
Zunächst einmal grundsätzlich in allen Räumen Ihrer Wohnung. Dazu gehören auch von Ihnen allein genutzte Räume in Nebengebäuden auf dem selben Grundstück, wie z.B. Garagen und Geräteschuppen. Nicht versichert sind aber Räume, die zu rein gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt werden. Hierfür müssen Sie eine Gewerbeversicherung abschließen. Für zur Wohnung gehörende Garagen besteht übrigens auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich nicht auf demselben Grundstück befinden. Sollten sich Hausratgegenstände bis zu 3 Monaten vorübergehend (z.B. bei Urlaub, Reinigung etc.) nicht in der Wohnung befinden, sind sie weltweit bis zu 10 Prozent (höchstens 20.000 DM) versichert.
Grundsätzlich schützt die Hausratversicherung die gesamte Wohnung. Daher ist der Hausrat sämtlicher Bewohner zu erfassen. Sollte in einer WG ein Mitbewohner keine Versicherung wünschen, muss dieses - sofern der Versicherer mitspielt - definitiv im Vertrag vereinbart werden.
Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, weil Sie nicht alle Hausratgegenstände bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Dieses ist unglaublich ärgerlich, da der Verlust in keinem Verhältnis zur Prämienersparnis liegt. Unser Tip daher: Erfassen Sie jeden Hausratgegenstand bei der Summenermittlung und beachten Sie selbst die geschenkte und nie benutzte Häkeldecke von Tante Else und vergessen Sie auch nicht Goldfisch Egon. Setzen Sie für alle Gegenstände den Neuwert an. Das ist der Wert, den Sie aufwenden müssen, um einen Gegenstand beispielsweise nach einem Brand wieder neu zu kaufen. Sofern Sie eine Hilfe bei der Summenermittlung wünschen, können Sie bei uns einen Summenermittlungs- bogen anfordern (falls wir ihn nicht ohnehin mitgeschickt haben).
Wichtig: Für die richtige Summenermittlung sind Sie verantwortlich. Wir können Ihnen dabei leider nicht helfen. Die Versicherer bieten einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an, wenn Sie pro Quadratmeter Wohnfläche in der Regel eine Versicherungssumme von 1.200 DM berücksichtigen. Aber Vorsicht: Wenn Sie z.B. eine 50-qm Wohnung mit 60.000 DM versichern (also 1.200 DM pro qm), Sie in Ihrer Wohnung aber insgesamt 100.000 DM an Werten haben, ersetzt Ihnen der Versicherer trotzdem bei einem Totalschaden nur die versicherten 60.000 DM zuzüglich 10 % Vorsorge und Ihnen fehlen hinterher 34.000 DM. Ermitteln Sie daher unbedingt den genauen Wert Ihres Hausrats. Die exakte Ermittlung der Versicherungssumme bei Abschluss der Versicherung ist das eine. Da die Hausratversicherung - wie schon gesagt - eine Neuwertversicherung ist und Sie naturgemäß regelmäßig neue Hausratgegenstände anschaffen, sollten Sie andererseits in jedem Jahr die Richtigkeit der Versicherungssumme überprüfen, damit in der Zukunft keine Unterversicherung eintritt. Um die normalen Preissteigerungen müssen Sie sich nicht kümmern: In Ihrem Vertrag ist eine Vereinbarung aufgenommen, die besagt, dass die Versicherungssumme mit Beginn jedes neuen Versicherungsjahres gemäß einem Index des Statistischen Bundesamtes angepasst wird. Aber Achtung: Wie wir im vorherigen Absatz beschrieben haben, müssen Sie die Versicherungssumme jeweils zusätzlich überprüfen, wenn Sie neue Sachen anschaffen.
Nicht alles deckt die Hausratversicherung. Beispielsweise sind Überspannungsschäden nicht zwangsläufig versichert. Auch kümmert sich der Versicherer nicht um Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. bei unverschlossener Tür) und um Wasserschäden, die durch Niederschläge oder durch Grund- und Hochwasser entstehen. Schäden durch Kriegsereignisse, Erdbeben und Kernenergie sind ebenfalls ausgeschlossen, wie auch Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Einfacher Diebstahl von Fahrrädern: Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, und es nach dem Abstellen verschwunden ist, handelt es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl, sondern um sogenannten einfachen Diebstahl, der über Ihre Hausratversicherung üblicherweise nicht abgesichert ist. Gegen einen Beitragszuschlag können Sie diese Schadenfälle jedoch mitversichern. Sie müssen Ihr Fahrrad abgeschlossen haben, um Ersatz zu erlangen. Außerdem sind einfache Fahrraddiebstähle zwischen 22 und 6 Uhr nur dann versichert, wenn sich Ihr Fahrrad noch in Gebrauch befindet, Sie also vom Kino oder der Gaststätte noch nach Hause radeln wollen. Da wir Ihnen der Ärger eines gestohlenen Fahrrads gerne ersparen würden, lesen Sie bitte auch unser Merkblatt ”Die Sicherheit der Fahrräder”.
Überspannungsschäden infolge Blitzschlag: Immer mehr elektronische Geräte erobern den Haushalt. Diese sind gegen Spannungsschwankungen sehr empfindlich. Wenn in der Nähe Ihrer Wohnung ein Blitz niedergeht, kommt es im Stromnetz zu einem plötzlichen Spannungsstoß, dem die elektronischen Bauteile nicht gewachsen sind. Durch eine (zuschlagspflichtige) Klausel in Ihrer Hausratversicherung können Sie derartige Schäden mitversichern. Auslaufen von Wasser aus Aquarien und Wasserbetten: Wasser, das sich in Aquarien oder im Wasserbett befindet, zählt für den Versicherer nicht mehr als Leitungswasser, es sei denn, Sie haben eine entsprechende zuschlagspflichtige Klausel vereinbart. Schäden beim Befüllen des Wasserbetts sind aber auch hier nicht versichert. Einfacher Diebstahl von Sachen am Krankenbett: Im Zuge des allgemeinen Moralverfalls werden auch Krankenzimmer zum beliebten Tummelplatz für Diebe. Während Sie sich wieder gesund schlafen, entwenden sie Ihren Discman oder Ihre Dessous. Für ein paar Dollar mehr lässt sich bis zu einer Entschädigungsgrenze von wenigen 100 DM auch dieses Risiko versichern. Fensterscheiben und sonstige Glasflächen: Sie können zusätzlich eine Haushaltsglasversicherung für alle Flachgläser und Ihr Glaskeramikkochfeld abschließen (nicht versichert ist Geschirr und ähnliches). Die Prämie richtet sich entweder nach der Gesamtfläche der Gebäudeverglasung oder der Wohnfläche.
Tipp: Versichern Sie nur die Zusatzbausteine, in denen Sie für sich ein finanziell hohes Risiko sehen. Wir halten nichts von der Versicherung finanziell tragbarer Risiken.
Die Hauptmasse der Schäden wird durch Einbrüche verursacht. Aufgrund der unterschiedlichen geografischen Häufigkeit haben die Versicherer die Republik in vier Klauzonen aufgeteilt. So kostet eine günstige Hausratversicherung in der Grunddeckung (also gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm) in Oberammergau ca. 1,10 DM je 1000 DM Versicherungssumme, während Sie in Berlin für den gleichen Schutz das doppelte und mehr (je nach Versicherer) bezahlen. 1 % Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl kosten in Oberammergau 0,30 DM und in Berlin 0,45 DM und mehr.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss...
Jetzt, wo Sie Ihre Hausratversicherung abgeschlossen haben, verharren Sie bitte nicht in trügerischer Sicherheit. Glauben Sie uns, es gibt nichts ärgerlicheres als einen Einbruch. Der Versicherer wird hoffentlich Ihre finanziellen Verluste ersetzen, aber bei den immateriellen Verlusten und mit dem furchtbaren Ärger kann er Ihnen nicht helfen.
Daher unser Rat:
Sichern Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus so gut wie Sie es können. Obligatorisch verlangen die Versicherer ohnehin ein Zylindersicherheitsschloss an der Außentür der Wohnung (beachten Sie zu den Mindestsicherungen unbedingt die Hinweise auf dem Antrag). Denken Sie aber auch darüber nach, eventuell ein Stangenschloss anbringen zu lassen. Die Fenster - soweit sie von außen erreichbar sind - sollten über abschließbare Fenstergriffe verfügen. Lassen Sie sich ggf. von einer kriminaltechnischen Beratungsstelle beraten, die in allen größeren Orten zu finden ist. Diese Beratungen sind kostenlos.
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17.08.1998
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